Aufgabenbereiche

 

Im Bereich Diakonie:

Sozusagen als Anwalt der Menschen in Not soll der Diakon in der Gemeinde diakonische Dienste anregen und heranbilden. Durch sein Leben und Wirken soll er zur Evangelisierung aller Lebensbereiche beitragen. Sein Dienst zielt darauf, in der ganzen Gemeinde den Sinn für die Diakonia, also den Dienst Christi besonders an den Armen, zu wecken und wach zu halten.

Zu diesem Auftrag gehören u. a. folgende Aufgaben:

  • Öffnung der Gemeinde für besondere Anliegen, Anfragen und Nöte der Menschen;
  • Sorge für Menschen in Notsituationen und am Rande von Gesellschaft und Kirche;
  • Anregung und Weckung diakonischer Dienste;
  • Kooperation mit kirchlichen und kommunalen Einrichtungen im Bereich der Caritas und des Sozialwesens.

 

 

Im Bereich Verkündigung:

Durch seinen Dienst am Wort soll der Diakon die Gemeindeglieder im Glauben stärken, sie zu gemeinsamer Erfahrung des Glaubens hinführen und zu gemeinsamem Zeugnis des Glaubens ermutigen.

Zu diesem Auftrag gehören u. a. folgende Aufgaben:

  • Glaubenszeugnis und Glaubensgespräche mit einzelnen und in Gruppen – besonders mit Menschen in geistlicher und materieller Not;
  • Milieuseelsorge – etwa am Arbeitsplatz, unter bestimmten Zielgruppen;
  • Ansprache bei Wort-Gottes-Feiern;
  • Verkündigung im Gottesdienst (Predigt).

 

 

Im Bereich Liturgie:

Durch seinen Dienst in der Liturgie, insbesondere in der Eucharistiefeier, bekundet der Diakon, dass Gottesdienst und Nächstenliebe eine untrennbare Einheit bilden.

Zu diesem Auftrag gehören u. a. folgende Aufgaben:

  • Assistenz in der Eucharistiefeier;
  • Spendung der Eucharistie auch außerhalb der Messe (beson­ders an Kranke und Sterbende – „Krankenkommunion“);
  • Leitung der Feiern von Taufe, Trauung und Begräbnis;
  • Leitung von Wortgottesdiensten und Segnungsfeiern.