Grundinformation
Der Beruf der Pastoralreferentin und des Pastoralreferenten im Bistum Trier
Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent üben einen hauptberuflichen pastoralen Dienst aus, der getauften und gefirmten katholischen Frauen und Männern offen steht. Aufgabe der Pastoralreferentin und des Pastoralreferenten ist es, gemeinsam mit den anderen pastoralen Berufsgruppen die Gemeinden und ihre Glieder zu einem christlichen Zeugnis in Kirche und Welt anzuregen und zu befähigen. Sie wirken mit bei der Bildung christlicher Gemeinschaften und Gruppen zum Aufbau lebendiger Gemeinden. Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent halten Kontakt zu verschiedenen gesellschaftlichen und weltanschaulichen Gruppen und Einrichtungen. Sie regen an zur Auseinandersetzung mit Fragen des Glaubens und der christlichen Lebensorientierung und bieten Hilfen an, wie das Evangelium in den unterschiedlichen persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Lebenssituationen verwirklicht werden kann.
Die Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten werden vom Bischof im Rahmen eines Gottesdienstes beauftragt und nehmen als Laien in bestimmten Sachgebieten am amtlichen Auftrag der Kirche teil. Wenn es pastoral erforderlich ist, können sie mit bestimmten Aufgaben des kirchlichen Amtes betraut werden. Solche Beauftragungen erfolgen durch den zuständigen Amtsträger. Sie sollen sich an dem pastoralen Handlungsfeld orientieren, für das die Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent zuständig ist. Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Ihre Eigenverantwortung ist begründet in der Eigenständigkeit der ihnen übertragenen Handlungsfelder, in der durch Ausbildung und Berufserfahrung erworbenen Kompetenz sowie in der Beauftragung durch den Bischof. Der Dienst der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten steht unter der Leitung des Bischofs und der für die jeweiligen Einsatzbereiche Verantwortlichen.