Voraussetzungen

  • Voraussetzungen für den Dienst – Was wird erwartet?

    Die persönlichen, kirchlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Beruf sind im Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier Vom 27. März 2000 (KA 2000 Nr. 105) in der Fassung vom 18. Januar 2008 (KA 2008 Nr. 47) geregelt.

    • Persönliche Voraussetzungen sind:
      Die für den Beruf erforderliche körperliche und seelische Gesundheit; Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit; Urteilsvermögen in Bezug auf die eigene Person und die berufliche Tätigkeit; Fähigkeit zur Wahrnehmung von Verantwortung; Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitenden und zum Eingehen auf unterschiedliche Lebenssituationen der Menschen; Offenheit gegenüber gesellschaftlichen und kirchlichen Fragestellungen.
    • Religiöse und kirchliche Voraussetzungen sind:
      persönliche Gläubigkeit; Gebet und Orientierung an der Heiligen Schrift; Übereinstimmung mit der Glaubenslehre und der Lebensordnung der Kirche; aktive Teilnahme am Leben einer Gemeinde und ihren gottesdienstlich-sakramentalen Formen; Bemühung um eine konkrete geistliche Lebensführung.
    • Fachliche Voraussetzungen sind:
      Eine erfolgreich abgeschlossene theologische Ausbildung (…) sowie der erfolgreiche Abschluss der Berufseinführung.
      Die theologische Ausbildung wird im Bistum Trier vor allem durch den Erwerb des Bachelorabschlusses im Fachbereich Praktische Theologie an der Kath. Hochschule Mainz oder unter gewissen Bedingungen über ein Studium bei Theologie im Fernkurs (Würzburg) sowie das in beiden Fällen anschließende Berufspraktische Jahr nachgewiesen (mehr unter „Ausbildungswege“)