Zuschussmöglichkeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier haben pro Jahr Anspruch auf bis zu sechs Tagen Dienstbefreiung für die Teilnahme an Exerzitienkursen.

Die Teilnahme an Exerzitien wird auf Antrag hin finanziell gefördert.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an Exerzitien außerhalb des Bistums Trier teilnehmen, erhalten nach Antrag Dienstbefreiung und einen finanziellen Zuschuss. Veranstaltungen der Diözesanstelle für Exerzitien und Geistliche Begleitung werden teilweise höher bezuschusst. Aus diesem Grund finden sich die reduzierten Preise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Trier in Klammern neben den regulären Preisen in diesem Programmheft.

Für Ständige Diakone mit Zivilberuf im aktiven Dienst ist die Teilnahme an Exerzitien kostenlos.

Fahrtkosten zu Exerzitien, die innerhalb des Bistums Trier stattfinden, können über den Dienstweg abgerechnet werden. Fahrtkosten zu Veranstaltungsorten außerhalb des Bistums können in der Regel nicht erstattet werden.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung muss in der Regel über den Arbeitsbereich „Personalentwicklung“  im Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden. Dort wird über Dienstbefreiung und finanzielle Zuschüsse entschieden. Der entsprechende Zuschussantrag findet sich hier.

Kurzfristige Abmeldungen führen in der Regel zu Stornogebühren, die wir weiter geben müssen. (siehe AGB’s auf unserer Homepage)

Versicherungsschutz liegt nur bei Fortbildungskursen für Mitarbeiter vor. Für Geistliche Zeiten und Exerzitien gilt folgendes:

“Im Hinblick auf die Teilnahme an Exerzitien ist mit Stand Oktober 2019 davon auszugehen, dass Unfälle, die anlässlich der Teilnahme an Exerzitienangeboten stattfinden, nicht als Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII zu werten sind. Eine Haftung kann gemäß nur über die jeweils persönliche gesetzliche oder private Krankenversicherung erfolgen. Es obliegt dem und der Teilnehmenden, im Bedarfsfalle im Hinblick auf konkrete Exerzitienangebote für zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Unfälle, die im Rahmen der Teilnahme an Exerzitienangeboten geschehen, sind als solche Unfälle im privaten Lebensbereich anzusehen. Die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft liegen bei der Teilnahme an Exerzitien nicht vor.“ siehe hier

Für alle Exerzitien gelten folgende Voraussetzungen: Erfahrungen mit persönlichem Gebet und Zeiten der Stille. Teilnahme von Anfang bis Ende.

Allgemeines: Einzelexerzitien sind ganz auf den Weg des Einzelnen ausgerichtet und haben daher in der Regel kein vorgegebenes Thema. Sie finden in durchgehendem Schweigen statt. Sie sind geprägt von mehreren persönlichen Betrachtungs-/Gebetszeiten am Tag und dem begleitenden Einzelgespräch.